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Wenn ein Mensch stirbt

Es gehört zu den schwersten Augenblicken im Leben, wenn ein nahe stehender Mensch stirbt. Neben Schmerz und Trauer sind weit reichende organisatorische Entscheidungen zu bewältigen. Formalitäten und Planung der Bestattung können für die Hinterbliebenen - gerade bei plötzlichen und unerwarteten Sterbefällen - zu einer großen Belastung werden.

In dieser extremen Ausnahmesituation tut es gut, einfühlsame Begleiter zu haben, die kompetent und in ruhiger Atmosphäre alles Erforderliche mit Ihnen besprechen und dabei auch unausgesprochene Wünsche erkennen und berücksichtigen. Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen helfen können.

Was ist zuerst zu veranlassen?

Wenn ein Mensch gestorben ist, muss zunächst ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. Erst danach kann eine Überführung erfolgen.

Ist der Tod zu Hause oder in einem Pfl egeheim eingetreten, nehmen Sie sich Zeit, sich von Ihrem Angehörigen zu verabschieden, bevor Sie uns rufen. Wenn Sie den Verstorbenen für einige Zeit im Hause behalten wollen, helfen wir Ihnen bei der hygienischen Versorgung und den Maßnahmen, die für eine längere Hausaufbahrung erforderlich sind. Ist der Tod im Krankenhaus oder durch einen Unglücksfall erfolgt, ist es auch möglich, den Verstorbenen noch einmal in seine Wohnung zu überführen und dort aufzubahren, damit Sie von ihm noch einmal in seiner häuslichen Umgebung von ihm Abschied nehmen können.

Alle weiteren Schritte und Maßnahmen besprechen unsere Trauerberater/-innen dann später mit Ihnen im Trauergespräch in unseren Beratungsräumen oder in Ihrer Wohnung

Überführungen

Tritt der Sterbefall nicht am Heimatort ein, kümmern wir uns um die Rückführung des Verstorbenen auf dem Land- See- oder Luftweg. Wir haben die nötige Erfahrung und kennen die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, die bei nationalen und internationalen Überführungen zu beachten sind. Die Firma Selck kooperiert mit den führenden deutschen und internationalen Bestattungsinstituten, um eine schnelle und sichere Überführung des Verstorbenen zu gewährleisten.