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Bestattungsvorsorge

Wir erfahren in vielen persönlichen Gesprächen, was Menschen dazu bewegt, für den eigenen Tod vorzusorgen. An erster Stelle steht zumeist der Wunsch, im Voraus Form und Gestaltung der zukünftigen Bestattung festzulegen und deren Finanzierung sicherzustellen. Darüber hinaus wollen sie durch die Festlegung ihrer Wünsche und die Sicherstellung der Kosten ihre Angehörigen entlasten. Alleinstehende sorgen vor, damit nicht Fremde über ihre Bestattung entscheiden.

Die Finanzierung

Der Bestattungsvorsorgevertrag und dessen Finanzierung ist ein Angebot der Firma Johannes Selck, schon zu Lebzeiten in rechtsverbindlicher Form alle Einzelheiten hinsichtlich Art, Umfang und Ausgestaltung der eigenen Bestattung zu regeln. Er gibt dem Auftraggeber und dessen Angehörigen die Sicherheit, dass die Bestattung entsprechend den eigenen Wünschen durchgeführt wird, und schafft Klarheit über die zukünftigen Kosten und deren Finanzierung.

Im Bestattungsvorsorgevertrag können detailliert die Bestattungsform, der Ablauf der Trauerfeier, die Grabart, Gestaltung der Traueranzeige und -briefe, die Art des Grabsteins usw. festgelegt werden. Die persönlichen Daten des Auftraggebers, Rentenversicherungsnummern, vorhandene Sterbekassen und Versicherungen werden registriert. Eine genaue Aufstellung der Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist wesentlicher Bestandteil des Vorsorgevertrages.

Stehen die Kosten fest, muss geprüft werden, ob diese im Sterbefall auch finanziert werden können. Wir beraten Sie, wie Sie z. B. durch Vorauszahlungen, Abschluss einer Sterbegeldversicherung usw. die Deckung der Bestattungskosten absichern können. Zu bedenken ist hierbei, dass zu den Bestattungskosten auch die Kosten für den Grabstein und die Grabpfl ege gehören.